Fettabsaugung (Liposuction) in Tumeszenzlokalanästhesie, TLA
Die Fettabsaugung ist ein operativer Eingriff zur Kontourierung und Entfernung störender Fettdepots unterschiedlichster Körperregionen (benigne Lipomatose), keinesfalls eine Operation zur Gewichtsabnahme! Prinzipiell ist fast jede Körperstelle behandelbar, so zeigen Frauen häufig im Bereich der äußeren Oberschenkel (Reithose), am Unterbauch, der Hüfte und am Po dysproportionierte Fettdepots.
Bei Männern finden sich die Problemzonen vorzugsweise am Bauch, der Taille (Rettungsring), am Nacken und Rücken. Häufig bereiten auch Doppelkinn, Hals und männlicher Brustansatz (Gynäkomastie) Probleme.
Alle Liposuctionen werden in örtlicher Betäubung (Lokalanästhesie) und "Nass-Technik" (Tumeszenz) mit gewebeschonender, stumpfer Vibrationskanüle durchgeführt. Durch die Infiltration des Fettgewebes mit größeren Mengen verdünnter Kochsalz-Betäubungsmittel-Lösung ist die Fettabsaugung in der Vibrationstechnik optimal gewebeschonend und mit nur ganz minimalem Blutverlust behaftet. Unser Anästhesieteam begleitet Sie bei dieser Operation und unterstützt bei Bedarf mit beruhigenden und schmerzausschaltenden Medikamenten ("Sedoanalgesie"). Die Fettabsaugungen werden im Op-Saal unter sterilen Bedingungen und gleichen Qualitätsrichtlinien wie bei anderen Operationen durchgeführt.
Durch gewebeschonende Technik und Anästhesie-Standby ist die Fettabsaugung unter Vermeidung einer Vollnarkose und reduziertem Operationsrisiko bei erhaltener Beweglichkeit auf dem Op-Tisch für Sie komfortabel durchführbar. Prinzipiell werden alle Liposuktionen im Rahmen eines tageschirurgischen Eingriffs durchgeführt, bei größeren Liposuktionen und Unterspritzung mit mehreren Litern TLA-Lösung empfiehlt sich aus Komfort- und Überwachungsgründen ein eintägiger stationärer Aufenthalt. Im Anschluss an die Liposuktion empfiehlt sich das Tragen von maßgefertigten Miedern über einen Zeitraum von 4-6 Wochen.
Die Frage, ob eine Absaugung sinnvoll ist und zu einer Verbesserung der Körperkontur führen kann, ist nur durch ärztliche Untersuchung beim Beratungsgespräch zu klären.
