
In Abhängigkeit von Ihrem Alter, Ihrem Brustuntersuchungsbefund sowie familiären Besonderheiten und Brustkrebsrisiko wird Ihr Arzt Ihnen zum Ausschluss von Brusterkrankungen vor der Operation eine Mammographie, eine Ultraschalluntersuchung der Brust und in besonderen Fällen eine Magnetresonanztomographie empfehlen.
Nur wenn ein gesunder Brustbefund klinisch wie bildgebend dokumentiert ist, darf eine ästhetisch indizierte Brustoperation durchgeführt werden.
Rauchen (Nikotin) vermindert drastisch die Hautdurchblutung durch die feinen Kapillaren und kann die Wundheilung nach der Operation ernsthaft gefährden. Ebenso ist das Entzündungs- und Infektionsrisiko bei Raucherinnen statistisch deutlich erhöht!
Sie sollten in Ihrem eigenen Interesse das Rauchen mindestens 4 Wochen vor der Operation komplett und kompromisslos einstellen.
Vermeiden Sie 2 Wochen vor der Operation die Einnahme von Acetylsalicylsäurehaltigen Schmerzmittel (z.B. ASS, Aspirin). Diese Substanz kann die Blutgerinnung erheblich beeinträchtigen und das Risiko einer Nachblutung nach der Operation erhöhen.
Ihr Arzt wird Ihnen spezielle Ratschläge zur Ernährung vor der Operation, zur Einnahme Ihrer gewohnten Medikamente und Hormone/Antibabypille sowie zu allgemeinen Verhaltensmaßregeln am Tag vor der Operation geben. Bitte informieren sie ihren Arzt gewissenhaft über alle vorbestehenden Erkrankungen und eventuell durchgemachten Infektionserkrankungen, einschließlich Hepatitis und HIV.
Eine Woche vor der geplanten Operation werden die wichtigen Blutwerte (Blutbild, Elektrolyte, Gerinnung, Leber- und Nierenwerte) bestimmt. Eine gründliche körperliche Untersuchung sowie ein Beratungsgespräch mit dem Narkosearzt/-ärztin gehören ebenso zur gewissenhaften Operationsvorbereitung. Für Patientinnen die älter als 50 sind, ist eine generelle Narkosetauglichkeitsuntersuchung beim Internisten oder Allgemeinarzt zu empfehlen!
Eine erschlaffte oder nur mäßig vergrößerte Brust und die damit verbundenen ästhetisch indizierten Operationen mit Krankenhausaufenthalt stellen kassenrechtlich keine Krankheit dar! Wir können Sie daher, nach bei uns im Institut für Ästhetische Chirurgie durchgeführten ästhetischen Operationen, nicht krankschreiben. Wenige Tage nach der Operation können die meisten Patientinnen jedoch wieder ihrer beruflichen Tätigkeit nachgehen.